Als Personenbetreuerin/Personenbetreuer dürfen Sie folgende einfache Betreuungstätigkeiten durchführen:
Sofern keine medizinischen bzw. betreuerischen Gründe dagegen sprechen, dürfen PersonenbetreuerInnen auch die folgenden Tätigkeiten durchführen:
Wichtig: Ob medizinische bzw. pflegerische Gründe gegen die Ausübung dieser Tätigkeiten sprechen, sollten Sie mit der Hausärztin/dem Hausarzt des Betroffenen klären! Gibt es medizinische bzw. pflegerische Gründe, die gegen eine Ausübung bestimmter Tätigkeiten sprechen, müssen diese von einer Ärztin/einem Arzt bzw. von einer diplomierten Pflegefachkraft delegiert/übertragen werden.
Folgende Tätigkeiten dürfen Sie nicht tun, außer die Tätigkeiten wurden Ihnen von einer diplomierten Pflegefachkraft bzw. einer Ärztin/einem Arzt delegiert/übertragen:
Jegliche pflegerische Tätigkeiten
Folgende ärztliche Tätigkeiten:
Die Gesamtkosten setzen sich aus dem Honorar der BetreuerIn, deren Sozialversicherungsbeiträge (SVA Gewerb. Wirtschaft) sowie dem Ersatz der Fahrtkosten und einem Monatsbeitrag zusammen.
Hinzu kommt noch der Sachaufwand für Unterkunft und Verpflegung der Betreuerin.
Siehe aktuelle Preisbeispiele auf unserer Webseite
Die Gesamtkosten pro Monat werden Ihnen vor Auftragserteilung individuell angeboten. Die Preise für die 24-Stunden-Betreuung hängen von dem Gesundheitszustand/der Pflegestufe des Betreuungsbedürftigen ab, von der Anzahl der zu betreuuenden Personen, vom Umfang der Arbeiten sowie von der Qualifizierung und den Sprachkenntnissen des Betreuungspersonals.
Die BetreuerInnen sind als selbständige PersonenbetreuerIn (Gewerbetreibende) tätig, daher handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis gemäß dem Arbeitsrecht. Alle Rechte und Pflichten einschließlich der vereinbarten Entlohnung sind Inhalt des Vertrages zwischen dem Betreuungspersonal und des Betreuungsbedürftigen. Es entsteht ein Werkvertrag über die Leistung einer Personenbetreuung gemäß § 159 GewO. Die Preise sind in der Regel endgültig, jedoch kann eine außerordentliche Situation oder eine Forderung seitens des Betreuungsbedürftigen die Höhe beeinflussen.
Die Gesamtkosten sind vor Ende des Turnusses an uns zu bezahlen. Das Honorar, der Versicherungsbeitrag sowie die Fahrtkosten werden von uns treuhänderisch eingehoben und direkt ohne Abzug an den jeweiligen Leistungsempfänger bezahlt.
Im Rahmen eines persönlichen Erstgesprächs erfolgt eine Einschätzung des Gesundheitszustands. Gemeinsam mit dem hilfebedürftigen Menschen und seinen Angehörigen werden der
Betreuungsbedarf durch eine DGKP erhoben und die erforderlichen Rahmenbedingungen und Regelungen für eine 24-Stunden-Betreuung besprochen.
Anhand der Anforderungen werden geeignete PersonenbetreuerInnen ausgewählt und vermittelt. Im nächsten Schritt erfolgt die Einführung der Betreuungskräfte in den Haushalt.
Die laufende Begleitung erfolgt durch regelmäßige Betreuungsvisiten durch Ländlebetreuung.
Die angehenden BetreuerInnen verfügen über Deutschkenntnisse werden nach ihren Sprachkenntnissen bei uns (Note 1 – 5) eingestuft. Es gibt natürlich Unterschiede beim Sprechen und der aktiven Kommunikation. Bitte geben Sie ihr/ihm ein paar Tage Zeit, um sich in die neue Situation einzugewöhnen. Manche können sich mitteilen und sind sehr froh, wenn Sie am Anfang von Ihnen eine
entsprechende Unterstützung erhalten. Andere wiederum – und dies sind die Meisten - sprechen sehr gut Deutsch und können mit unserem Dialekt umgehen. Unsere BetreuerInnen kommen aus Ungarn, Serbien oder Kroatien.
Was sind die Rahmenbedingungen?
Die Betreuerin bzw. der Betreuer muss für die Dauer der Anwesenheit ein eigenes Zimmer zur Verfügung haben. Weiters muss die Mitbenützung von Bad und Küche sichergestellt sein. Kost und Logis sind für die BetreuerIn frei. Ebenso ist es erforderlich ein Wlan Zugang zur Verfügung zu stellen. Wir unterstützen auch hierbei gerne.
Meldet Ländlebetreuung die BetreuerInnen an?
Einer der Vorteile von Vermittlung von BetreuerInnen durch Ländlebetreuung ist, dass wir Ihnen auch bei der Anmeldung des Betreuungspersonals zur Verfügung stehen. Beim ersten Zusammentreffen von BetreuerIn mit dem Betreuungsbedürftigen muss ohne Verzug innerhalb von drei Arbeitstagen die BetreuerIn beim Wohnsitzgemeindeamt für einen temporären Aufenthalt (mit Nebenwohnsitz) angemeldet werden. Dies übernimmt Ländlebetreuung auch gerne für Sie. Weiters werden die BetreuerInnen von uns bei den zuständigen Ämtern und Behörden (wie BH, WKO, Finanzamt, SVA u.Ä.) an-, um- oder abgemeldet.
Ländlebetreuung servisiert Sie auch bei der Beantragung des staatlichen Zuschusses, den Betreuungsbedürftige direkt bezieht, wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Kriterien für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung sind:
Die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung kann beim Sozialministeriumservice beantragt werden und beträgt:
Nähere Informationen erhalten Sie beim Sozialministeriumservice
Zusätzliche Förderung der 24-Stunden-Betreuung durch das Land Vorarlberg
Das Land und die Gemeinden Vorarlbergs fördern die 24-Stunden-Betreuung zusätzlich zur bestehenden Bundesförderung.
Voraussetzungen:
Höhe der Förderung:
Einkommensgrenzen
Die Förderhöhe reduziert sich in jenem Ausmaß, in dem das monatliche Einkommen der zu betreuenden Person € 1.600 bzw. bei Paaren (Bedarfsgemeinschaften) € 1.900 übersteigt.
Zum Einkommen zählen alle regelmäßigen Geldflüsse, wie z.B. Pensionen, Mieterträge usw. Nicht zum Einkommen zählen Sonderzahlungen, das Pflegegeld und die Förderung des Sozialministeriumservics.
Antragstellung
Diese zusätzliche Förderung muss mit dem „Antrag auf Gewährung von Mindestsicherung“ beantragt werden. Der Antrag ist beim Gemeindeamt/Rathaus abzugeben. Die Gemeinde leitet den Antrag an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weiter.
Weitere Informationen: Sozialabteilungen der Bezirkshauptmannschaften
Die 24-Stunden-Betreuung ist nicht nur ein Beruf, sondern auch der Wunsch, einem Menschen in Not zu helfen. Das Betreuungspersonal ist geschult, auch problematische Situationen, die während der Betreuung entstehen können, gemeinsam mit Ländlebetreuung zu lösen.
Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass die ersten Tage eine Herausforderung sind. Unzufriedene Kunden oder auch unzufriedene Personenbetreuer/innen wechseln wir auf Verlangen schnellstmöglich.
Die Chemie zwischen Kunden und dem Betreuungspersonal muss stimmen, damit das gemeinsame Zusammenleben erfolgreich ist.
Es "menschelt" selbstverständlich. Aber wie sagt man bei uns im Ländle „Mit reda kummand d`Lüt zämmad“
Nach Vertragsabschluss besprechen wir das Datum und die Zeit der Ankunft der BetreuerIn. Bei schlechtem Wetter oder unvorhergesehenen Umständen kann sich die Ankunft der BetreuerIn verzögern, was aber nur in Einzelfällen vorkommt. Dieser Prozess ist eng von der Familienbetreuung begleitet.
Vor dem Beginn der 24-Stunden-Betreuung, hat die BetreuerIn ein gründliches Auswahlverfahren/Kompetenzüberprüfung bei uns durchlaufen. Wir prüfen, ob die Betreuungsperson der Aufgabe gewachsen ist und die Tätigkeiten ausüben kann. Weiters prüfen wir die Qualifikation, die Sprachkenntnisse und den Leumund der BetreuerIn. Wir verfügen über einen Pool erfahrener BetreuerInnen mit oft mehrjähriger Praxis und stehen in guten Beziehungen miteinander.
Wie lange dauert ein Turnus? Kann die Dauer bei Bedarf angepasst/modifiziert werden?
Die Länge eines Turnus hängt davon ab, wie aufwändig die Arbeit und wie der Gesundheitszustand des zu Betreuenden ist. Es ist nötig, die psychische und körperliche Belastung zu kennen, die das Betreuungspersonal besitzen muss, damit eine gute Versorgung gewährleistet werden kann.
Für die BetreuerInnen dauert ein normaler Turnus vier Wochen. Nach Absprache können wir die Dauer auch entsprechend der Anforderungen (z.B. bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes) anpassen.
Wie findet der Wechsel der Betreuerinnen und Betreuer statt?
Die BetreuerInnen kommen mit dem Kleinbus direkt zu Ihnen. Der Wechsel ist meistens nahtlos. D.h., beide BetreuerInnen sind dabei gleichzeitig vor Ort, eine einwandfreie Übergabe ist möglich.
Wird die Betreuung immer von den gleichen Personen ausgeübt?
Nach Möglichkeit ja - das ist der Wunsch Aller. Aus Erfahrung wissen wir, wie herausfordernd die Zusammenarbeit der BetreuerInnen mit dem Kunden sein- und wie lange eine Anpassung dauern kann. Nur auf ausdrückliches Verlangen tauschen wir das Personal aus.
Wie ist die rechtliche Situation der Betreuerinnen und Betreuer?
Die BetreuerInnen haben das Gewerbe als selbständige PersonenbetreuerIn angemeldet und arbeiten selbständig. Aufgrund der neuen Dienstleistungsfreiheit (Entsendegesetz) nach dem Recht der Europäischen Union (EU) können sie legal in der EU, also auch in Österreich, arbeiten.
Wie sind die Arbeitszeiten?
Die Arbeitszeit/Freizeit können Sie individuell mit den Betreuerinnen bzw. Betreuern vereinbaren. Sie sind selbständig tätig und unterliegen diesen Rechtsvorschriften. Entsprechende Erholungsphasen (mind. 2 Std. Pause am Tag) und ausreichend Schlaf sind unabdingbar.
Folgende Leistungen im Vorfeld des Vertragsabschlusses sind von der Vermittlungstätigkeit umfasst und daher nicht gesondert abzugelten:
Sonstige Leistungen
Begleitende Leistungen
Der laufende Vertrag einer Langzeitbetreuung kann in jedem Fall entweder unter Einhaltung einer zumindest zweiwöchigen Frist jeweils zum 15., zum Monatsletzten oder aus wichtigem Grund fristlos schriftlich gekündigt werden.
Der laufende Vertrag einer Kurzzeitbetreuung kann in jedem Fall entweder unter Einhaltung einer zumindest einwöchigen Frist jeweils zum 15., zum Monatsletzten oder aus wichtigem Grund fristlos schriftlich gekündigt werden.
Die Praxis ist aber: Wenn Sie mit der Betreuerin nicht zufrieden sind bzw. die Betreuerin sich nicht wohl fühlt bei Ihnen, veranlassen wir zum schnellstmöglichen Termin einen Wechsel. Da steht das Wohl unserer Kunden im Vordergrund – sprechen Sie mit den Familienbetreuern von Ländlebetreuung!
Unsere MitarbeiterInnen sind gerne für Sie telefonisch unter der Nummer +43 (0)5574 44400 erreichbar bzw. können Sie uns jederzeit eine telefonische Nachricht hinterlassen.
Gerne können Sie uns auch schriftlich eine Mitteilung senden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück! Klicken Sie hier: Kontakt
Unsere Antworten haben wir nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, stellen aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit dar sondern dienen Ihnen lediglich als Orientierung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns (wir bemühen uns umgehend um Abklärung) oder wenden Sie sich an die jeweilig zuständigen Ämter und Behörden.
Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass sämtliche gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen einzuhalten sind bzw. eingehalten werden.
Lochau, im Feb. 2021
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