Kosten und Preisbeispiele

Die Gesamtkosten setzen sich aus dem Honorar der Betreuerln, deren Sozialversicherungsbeiträge 1 (SVA GW) sowie dem Ersatz der Fahrtkosten und einem Monatsbeitrag zusammen. Sie haben keine Vermittlungsprovision zu bezahlen. Hinzu kommen derzeit noch die Kosten für die Corona-Testung. 

 

In den Gesamtkosten ist die Qualitätssicherung und Abrechnung sowie ein regelmäßiger Kontakt durch Ländlebetreuung beinhaltet. Hinzu kommt lediglich noch der Sachaufwand für eine angemessene Unterkunft und Verpflegung (Kost und Logis, Wlan etc.) der Betreuerln. Lebt im Haushalt eine zweite Person, erhöhen sich die Gesamtkosten (Kochen, Wäsche etc.) um € 10,00 pro Tag.

Für die gewerberechtliche Anmeldung der Betreuerln, Vorbereitung der Förderansuchen (Sozialministerium), Werkverträge und Meldezettel etc. betragen die Kosten einmalig je Betreuerln € 180,--

Die Gesamtkosten unterliegen dem Verbraucherpreisindex {VPI) und werden diese jeweils im Jänner des Folgejahres angepasst.

 

Die Ausgangsbasis für die Wertsicherung ist die für den Jänner des vorangegangenen Jahres verlautbarte lndexzahl. Die Gesamtkosten sind nach Turnusbeginn an uns zu bezahlen. Das Honorar, der Versicherungsbeitrag sowie die Fahrtkosten werden von uns treuhänderisch eingehoben und direkt an den jeweiligen Leistungsempfänger ohne Abzug bezahlt.

 

Bei Unterbrechung (Betreuerin kann nicht anreisen) der Betreuungsleistung z.B. durch Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt der Betreuungsperson fallen 30 % des vereinbarten Betreuungstagsatzes zur Deckung der Sozialversicherungskosten der Betreuerin an.

 

Gerne erstellen wir Ihnen ein verbindliches Angebot.

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Kurzzeitbetreuung / Urlaubsvertretung

Die Urlaubsbetreuung dient in erster Linie der Entlastung von pflegenden Angehörigen. Wir bieten für einen begrenzten Zeitraum (nicht unter 3 Wochen) dieses Leistungspaket individuell an.


Förderung

Die Kriterien für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung sind:

  • Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3
  • Bei Bezug von Pflegegeld der Stufe 3 und 4 ist eine Förderung nur mit ärztlicher Bestätigung möglich
  • Einkommensgrenze von € 2.500,00 monatliches Netto-Gesamteinkommen der zu betreuenden Person (Pflegegeld, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfe zählen nicht zum Einkommen)

 

Die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung kann beim Sozialministeriumservice beantragt werden:

  •     € 275,-- (monatl.) für eine Betreuungskraft
  •     € 550,-- (monatl.) für zwei Betreuungskräfte

Nähere Informationen erhalten Sie beim Sozialministeriumservice

Zusätzliche Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Es besteht die Möglichkeit, über das Land Vorarlberg eine neue, zusätzliche Forderung zu erhalten. Die Höhe der Förderung bei 2 Personenbetreuerlnnen beträgt max. € 600,00 pro Monat. Bei einer Personenbetreuerln max. € 300,00 pro Monat.

Die geltenden Einkommensgrenzen sowie Voraussetzungen und lnformationen erhalten sie unter:

www.vorarlberg.at oder bei lhrer Bezirkshauptmannschaft sowie unter folgendem Link:

Wegbegleiter zur Pflege daheim

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Kosten der 24-Stunden-Betreuung sind (abzüglich Förderung und Pflegegeld) als außergewöhnliche Belastung unter

bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar. Nähere Informationen erhalten Sie dazu auch beim Bundesministerium für Finanzen

Änderungen und Fehler vorbehalten. Alle angeführten Preise sind Bruttopreise.

¹ = Die Höhe des monatlichen Sozialversicherungsbeitrages hängt von der Dauer der Selbständigkeit in Österreich individuell ab und kann daher variieren. Die genauen Kosten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

² = Sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.