Der Mehrwert einer zertifizierten Agentur

Folgenden Nutzen können sich Kundinnen und Kunden erwarten:

  • Transparenz in den Verträgen und Leistungen ist gewährleistet.
  • Klare Rahmenbedingungen für die Personenbetreuerinnen und –betreuer sind definiert.
  • Qualitätssicherung durch Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen ab Beginn der Betreuung sowie mindestens einmal im Quartal. Damit ist sichergestellt, dass die über die Betreuung hinausgehenden pflegerischen Aufgaben und Erfordernisse gesetzeskonform durch Pflegefachkräfte begutachtet und umgesetzt werden.
  • Ein umfangreicher Notfallplan liegt vor, damit alle Beteiligten rasch reagieren können.
  • Die Vermittlungsagentur kümmert sich bei auftretenden Differenzen zwischen der betreuten Person und den Betreuungspersonen um eine rasche und nachhaltige Lösung.
  • Bei Ausfall der Personenbetreuerin wird ein Ersatz binnen 3 Tagen gestellt.

 

Das Verfahren der Zertifizierung

Die Vermittlungsagentur wird intensiv auf die Zertifizierung vorbereitet und beschreibt die wesentlichen Prozesse der Vermittlungstätigkeit sowie der Qualitätssicherung. Danach erfolgt die Überprüfung der eingereichten Unterlagen, welche die Richtlinien des Sozialministeriums vorsehen.

Ein Zertifizierer/eine Zertifiziererin überprüft die Vermittlungsagentur in den Geschäftsräumlichkeiten, danach auch zwei nach bestimmten Kriterien vom Zertifizierer/der Zertifiziererin ausgewählte Kundinnen und Kunden. Vor Ort im Haushalt wird geprüft, ob die Angaben der Agentur den Tatsachen entsprechen und die Rahmenbedingungen auch für die Betreuungspersonen, wie vertraglich  vereinbart, vorzufinden sind. Diese Besuche erfolgen selbstverständlich nur nach Zustimmung der betroffenen Personen und Betreuerinnen bzw. Betreuer.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält die Agentur das ÖQZ-24 Qualitätszertifikat, welches drei Jahre gültig ist. Nach eineinhalb Jahren erfolgt eine Zwischenüberprüfung.

 

Der Nutzen für eine Vermittlungsagentur

Die Zertifizierung ist keine behördliche Kontrolle sondern ein freiwilliges Unterziehen einer externen Qualitätsüberprüfung zu einem Stichtag. Das spezielle im ÖQZ-24 ist, dass nicht nur die Übereinstimmung der Tätigkeit der Agentur mit den Richtlinien des Sozialministeriums festgestellt wird, sondern sich die Agentur auf den Weg der Einführung eines kontinuierlichen Prozesses der Qualitätsverbesserung macht. Und darin von der Zertifizierungseinrichtung begleitet wird.

Die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems soll darin unterstützen die eigenen
Leistungen und Prozesse permanent zu reflektieren und weiter zu entwickeln.

 

Die Zertifizierer/innen

Die Zertifiziererinnen und Zertifizierer sind allesamt diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen mit einer oder mehreren Zusatzqualifikation/en als  Sachverständige oder Ausbildungen und Berufserfahrung im Pflegemanagement oder Qualitätsmanagement, teilweise auch mit eigener Erfahrung in einer Vermittlungsagentur oder in der Betreuung und Pflege älterer Menschen. Sie erhalten zudem eine spezifische Ausbildung zur Tätigkeit in der ÖQZ-Zertifizierung. Das Anforderungsprofil finden Sie hier.